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             Rechtsirrtümer

Was sich im Rechtsbewußtsein festgesetzt hat, muss nicht immer stimmen !

                                                  

Taschenkontrolle  erlaubt ?

Im Supermarkt hat das Kassenpersonal ein Recht auf Taschenkontrollen ?

Falsch: Sie müssen stichprobenartige Kontrollen nicht hinnehmen

              (Urteil des Bundesgerichtshofs). Selbst die Polizei darf ihre

               Tasche nur durchwühlen, wenn der Verdacht auf eine Straftat

               vorliegt.

                                    

Der Letzte zahlt die Zeche ?

Wenn eine Gruppe im Restaurant sitzt und am Schluss noch ein Betrag offen ist, muss der Letzte nicht die Zeche bezahlen.

Richtig ist: Sie müssen grundsätzlich nur das bezahlen, was sie selbst bestellt haben.

                                    

Geschenkt ist geschenkt ?

Wenn sie etwas geschenkt bekommen, dürfen sie das Geschenk auf jeden Fall behalten ?

Leider nicht ! Manchmal müssen sie es trotzdem wieder heraurücken- bei grober Undankbarkeit etwa oder wenn der Schenkende später so sehr verarmt, dass er seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann.

                                    

Für Garderobe keine Haftung

Der Gastwirt haftet angeblich nicht für die Garderobe, wenn er ein entsprechendes Schild anbringt.

Oft haftet der Wirt aber trotzdem, etwa dann, wenn sie den Mantel nur an einer Stelle aufhängen können, die sie nicht im Blickfeld haben.

                                   

                 -weitere folgen-

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